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AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen Peter Hofmann und Kunden bzw. Lieferanten getätigt werden.
1.b Spätestens mit Annahme des Angebotes, Bestätigung dieser Bedingungen über ein Onlineformular oder Email oder Bestätigung eines Angebotes dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, Gegenzeichnung des Vertrages, der Entgegennahme der Ware oder Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. 1.c Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenanreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von Bigware bestätigt worden sind. 1.d Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden.
2 Angebote, Leistungen und Umfang / Durchführung von Aufträge
2.a Sämtliche Angebote von Peter Hofmann verstehen sich als freibleibend und unverbindlich. 2.b Beauftragungen sind für Peter Hofmann nur verbindlich, soweit Peter Hofmanne sie bestätigt oder ein Angebot von Peter Hofmann unterbreitet wurde und der Kunde dies bestätigt oder die Beauftragung durch Ausführung des Auftrages von Peter Hofmann nachgekommmen wird. 2.c Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder Vertrag und dessen Anlagen. 2.d Soweit Peter Hofmann entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. 2.f Bei Dienstleistungsverträgen mit Peter Hofmann ist Gegenstand des Auftrags die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand vereinbart. 2.g Peter Hofmann muss nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages nicht akzeptieren. Geschieht dies dennoch, kann Peter Hofmann mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen. 2.h Peter Hofmann ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Kunden.
3 Fertigstellung- und Liefertermine, Teilleistungen
3.a In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 3.b Peter Hofmann haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen. Im übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt. 3.c Peter Hofmann ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt. 4 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
4.a Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen sind per Vorkasse oder Lastschrifteinzug vor der Lieferung der Ware oder Leistung auf unser Konto zu überweisen. 4.b Skonto wird nicht gewährt und in jedem Fall nach belastet. 4.c Vom Eintritt des Verzuges an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt. 4.d Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 4.e Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung oder Lastschrifteinzug auf ein Bankkonto von Peter Hofmann. Weitere Zahlungsarten, insbesondere Wechsel, Sachgüter, Guthaben oder Abtretung von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert. 4.f Kommt der Kunde für mehr als 30 Tage nach dem in der jeweiligen Rechnung festgelegten Zahlungsziel mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, kann Peter Hofmann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder jede weitere zugesicherte Leistung einfrieren. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR berechnet.
5 Eigentumsvorbehalt, Versendungsgefahr
5.a Peter Hofmann behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes, vor. 5.b Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Peter Hofmann liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
6 Gewährleistung
6.a Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von Peter Hofmann als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. 6.b Die Gewährleistungsverpflichtung von Peter Hofmann beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung binnen angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten Durchführung der beanstandeten Lieferung, Leistung oder Teilleistung besteht. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt Peter Hofmann. Gelingt die Nachbesserung aus von Peter Hofmann zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung durch Peter Hofmann fehlschlägt. Für alle weitergehenden Ansprüche gilt die Haftungseinschränkung. 6.c Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben bezüglich der geplanten Verwendung, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt. 6.d Alle Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate ab Eingang derRare beim beim Auftraggeber, sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das Gesetz sonst eine längere Gewährleistungsfrist zwingend vorschreibt.
7 Haftungseinschränkung
7.a Peter Hofmann haftet gegenüber dem Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. 7.b Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen, Bigware haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden. 7.c Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung von Peter Hofmann sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
Peter Hofmann schließt eine Gewähr für die Fälle aus, wo Störungen aufgetreten sind, die von der Peter Hofmann nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund Verzug oder zu vertretender (Teil-) Unmöglichkeit werden auf typische Schäden begrenzt.
Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von Peter Hofmann zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des Weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. 7.d Die Haftungsbeschränkungen gemäß den vorstehenden Klauseln 9.b und 9.c gelten nicht für Schäden, die Peter Hofmann vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach § 7 TKV.
8 Freistellung
8.a Der Kunde verpflichtet sich, Peter Hofmann im Innenverhältnis (zwischen Peter Hofmann und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. 9 Datenschutz
9.a Der Kunde ist hiermit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen ( z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangkennwörter, Up – und Downloads) von Peter Hofmann während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Peter Hofmann auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. 9.b Peter Hofmann verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Peter Hofmann wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als Peter Hofmann gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. 9.c Peter Hofmann weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass Peter Hofmann das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
10.a Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen Peter Hofmann und Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen. 10.b Erfüllungsort ist Saarbrücken. 10.c Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und Geschäften, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien (Peter Hofmann und Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Saarbrücken, Peter Hofmann kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden erheben.
11 Schlussbestimmungen
11.a Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.
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